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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Good Cap Noris AG & Co. KG („Good Capital“), Dianastraße 96, 90441 Nürnberg – Fassung August 2026

1. Grundlagen und Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vermittlungsverträge zwischen der Good Cap Noris AG & Co. KG (nachfolgend „Good Capital“) und ihren Kunden. Ergänzend gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

1.2. Die Inhalte dieser Website sind unverbindlich und begründen kein Angebot im Rechtssinne.

1.3. Good Capital ist kein Kreditinstitut. Good Capital vermittelt weder Kredite noch Darlehen noch eine anderweitige Beschaffung von Geldmitteln. Gegenstand der Vermittlung ist ausschließlich der Abschluss eines Finanzsanierungsvertrages im Sinne der Ziffer 5; eine Auszahlung von Geldern an den Kunden findet nicht statt. Die Zahlungen im Rahmen einer Finanzsanierung erfolgen aus Eigenmitteln des Kunden an dessen Gläubiger.

1.4. Good Capital stellt Informationen zum Thema Finanzsanierung, Schuldenregulierung und -tilgung zur Verfügung. Anfragen des Kunden und alle Online-Informationen sind kostenlos. Kosten entstehen dem Kunden ausschließlich nach Maßgabe der Ziffer 3 dieser AGB. Für Anfragen, deren weitere Bearbeitung Good Capital ablehnt, entstehen keine Kosten.

1.5. Diese AGB werden dem Kunden vor Abgabe seiner Vertragserklärung zur Verfügung gestellt. Der Kunde kann sie abrufen, speichern und ausdrucken.

2. Zustandekommen und Inhalt des Vermittlungsvertrages

2.1. Mit der Anfrage erfragt der Kunde bei Good Capital kostenlos und unverbindlich die Möglichkeit, ob Good Capital dem Kunden eine Finanzsanierung vermitteln kann. Der Kunde hat dazu allenfalls weitere Informationen und Auskünfte zu erteilen.

2.2. Ergeben die Vorabklärungen, dass sich ein Finanzsanierungsunternehmen bereit erklärt, die Sanierung der finanziellen Situation des Kunden zu prüfen, teilt Good Capital dies dem Kunden mit und unterbreitet ihm die Konditionen eines kostenpflichtigen Vermittlungsauftrages einschließlich der Höhe der Vermittlungsgebühr.

2.3. Der Vermittlungsvertrag kommt zustande, wenn der Kunde Good Capital den Vermittlungsauftrag erteilt und Good Capital die Annahme des Auftrages in Textform (z. B. per E-Mail oder Brief) bestätigt.

2.4. Gegenstand des Vermittlungsvertrages ist der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Finanzsanierungsvertrages bzw. die Vermittlung eines solchen Vertrages zwischen dem Kunden und einer Finanzsanierungsgesellschaft. Good Capital schuldet keine Rechts- oder Steuerberatung und keine eigene Schuldenregulierung; diese Leistungen sind ausschließlich Gegenstand des gegebenenfalls vermittelten Finanzsanierungsvertrages.

2.5. Good Capital ist berechtigt, Anfragen und Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3. Vermittlungsgebühr, Fälligkeit, Zahlung

3.1. Der Anspruch auf die vereinbarte Vermittlungsgebühr entsteht und wird fällig, wenn der Finanzsanierungsvertrag zwischen dem Kunden und der Finanzsanierungsgesellschaft infolge der Vermittlung durch Good Capital wirksam zustande gekommen ist (§ 652 BGB), das heißt mit der Annahme des vermittelten verbindlichen Finanzsanierungsangebotes durch den Kunden. Vor diesem Zeitpunkt schuldet der Kunde weder die Vermittlungsgebühr noch Vorschüsse, Auslagen oder sonstige Entgelte.

3.2. Kommt ein Finanzsanierungsvertrag nicht zustande – gleich aus welchem Grund –, entsteht kein Anspruch auf die Vermittlungsgebühr. Etwaige gleichwohl geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich erstattet.

3.3. Die Höhe der Vermittlungsgebühr ergibt sich aus dem Vermittlungsauftrag; sie wird dem Kunden vor Erteilung des Auftrages mitgeteilt.

3.4. Auf Wunsch des Kunden kann die nach Ziffer 3.1 fällige Vermittlungsgebühr in zwei Teilbeträgen gezahlt werden. In diesem Fall ist der erste Teilbetrag mit dem Zustandekommen des Finanzsanierungsvertrages fällig, der zweite Teilbetrag 30 Tage danach.

3.5. Zahlungen können per Überweisung oder – nach Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats – per Lastschrift erfolgen.

3.6. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist Good Capital berechtigt, für jede nach Eintritt des Verzuges versandte Mahnung eine Pauschale von 2,50 EUR zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Weitergehende gesetzliche Ansprüche (insbesondere Verzugszinsen nach § 288 BGB) bleiben unberührt; gezahlte Pauschalen werden auf einen etwaigen weitergehenden Verzugsschaden angerechnet.

3.7. Zur Sicherung der nach Ziffer 3.1 fälligen Gebührenansprüche tritt der Kunde seine etwaigen Erstattungs- und Rückzahlungsansprüche gegen die vermittelte Finanzsanierungsgesellschaft an Good Capital ab; Good Capital nimmt die Abtretung an. Die Abtretung ist der Höhe nach auf die jeweils offene Vermittlungsgebühr begrenzt und erlischt, sobald die Vermittlungsgebühr vollständig bezahlt ist. Eine Abtretung von Arbeitseinkommen des Kunden erfolgt nicht.

4. Pflichten des Kunden

4.1. Der Kunde versichert, dass sämtliche von ihm gemachten Angaben vollständig und richtig sind. Macht der Kunde schuldhaft unrichtige oder unvollständige Angaben, kann Good Capital den Vermittlungsvertrag aus wichtigem Grund kündigen. Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche beider Parteien bleiben unberührt.

4.2. Der Kunde teilt Good Capital Änderungen seiner Kontaktdaten (insbesondere Anschrift und E-Mail-Adresse) während der Vertragslaufzeit mit.

5. Zu vermittelnder Finanzsanierungsvertrag

5.1. Das von Good Capital an den Kunden vermittelte Finanzsanierungsinstitut ist bestrebt, für und mit Vollmacht des Kunden mit dessen Gläubigern eine Reduktion der Schulden und eine ratierliche Zahlung seiner gesamten Verbindlichkeiten auszuhandeln. Die Finanzsanierungsgesellschaft nimmt während der Laufzeit des Finanzsanierungsvertrages die mit dem Kunden vereinbarten Ratenzahlungen entgegen und leitet diese entsprechend der Vereinbarungen mit den Gläubigern an diese weiter. Ziel ist eine sukzessive Entschuldung des Kunden.

5.2. Das verbindliche Finanzsanierungsangebot bzw. der Finanzsanierungsvertrag wird dem Kunden per Einschreiben oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger übermittelt.

5.3. Der Kunde ist nicht verpflichtet, ein vermitteltes Finanzsanierungsangebot anzunehmen. Die Entscheidung über den Abschluss des Finanzsanierungsvertrages liegt allein beim Kunden und bei der Finanzsanierungsgesellschaft.

5.4. Good Capital wird nicht Partei des Finanzsanierungsvertrages. Für dessen Inhalt und Durchführung ist ausschließlich die Finanzsanierungsgesellschaft verantwortlich; Ziffer 7 bleibt unberührt.

6. Widerrufsrecht des Verbrauchers

6.1. Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Es gilt die nachstehende Widerrufsbelehrung.

6.2. Das Widerrufsrecht erlischt vor Ablauf der Widerrufsfrist nur dann, wenn Good Capital die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Kunde dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch Good Capital verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).

6.3. Hat der Kunde ausdrücklich verlangt, dass Good Capital vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, und widerruft er den Vertrag sodann, so schuldet er Wertersatz ausschließlich nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung (§ 357a Abs. 2 BGB), d. h. einen Betrag, der dem Anteil der bis zum Widerruf bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Pauschalen werden nicht erhoben.

6.4. Im Falle des Widerrufs erstattet Good Capital empfangene Zahlungen nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit des Widerrufs hängt nicht von der Rücksendung von Unterlagen ab.

7. Haftung

7.1. Good Capital haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz).

7.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Good Capital nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

7.3. Die Haftungsregelungen der Ziffern 7.1 und 7.2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Good Capital.

7.4. Good Capital vermittelt ausschließlich Finanzsanierungsverträge zwischen dem Kunden und einer Finanzsanierungsgesellschaft. Für den Inhalt und die Erfüllung des vermittelten Finanzsanierungsvertrages sowie für Handlungen oder Unterlassungen der Finanzsanierungsgesellschaft haftet Good Capital nicht; dies gilt nicht, soweit Good Capital nach Ziffern 7.1 und 7.2 eine eigene Pflichtverletzung zur Last fällt.

8. Datenschutz

8.1. Good Capital verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nach Maßgabe der DSGVO und des BDSG, soweit dies zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vermittlungsvertrages erforderlich ist. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

8.2. Eine Nutzung der Daten zu Werbezwecken erfolgt nur im gesetzlich zulässigen Rahmen (§ 7 Abs. 3 UWG) oder auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung des Kunden. Eine Weitergabe von Kundendaten an Dritte zu deren Werbezwecken findet ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden nicht statt. Der Kunde kann einer werblichen Nutzung jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprechen.

8.3. Dem Kunden stehen die gesetzlichen Betroffenenrechte zu (insbesondere Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch).

9. Schlussbestimmungen

9.1. Änderungen und Ergänzungen des Vermittlungsvertrages bedürfen der Textform. Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang vor diesen AGB und sind auch ohne Einhaltung einer Form wirksam (§ 305b BGB).

9.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).

9.3. Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Good Capital; gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

9.4. Good Capital ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.

Anlage: Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Good Cap Noris AG & Co. KG, Dianastraße 96, 90441 Nürnberg, Telefon: 0911 – 47 79 33 11, E-Mail: service@good-capital24.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.